Guia
Kredit bei Scheidung: Rechte, Pflichten und Lösungen
Sie stehen vor einer Scheidung — und Sie haben einen Kredit, den Sie und Ihr Partner gemeinsam aufgenommen haben. CHF 30'000 für ein Auto. CHF 50'000 für eine Renovation. Wer zahlt was? Sind Sie weiterhin haftbar? Kann der Partner einfach aufhören zu zahlen und Sie sitzen auf der Schuld? Die Antwort ist: Das Schweizer Recht ist kompliziert. Diese Seite erklärt, was Sie wissen müssen — und welche Lösungen es gibt, um sich zu schützen.
Grundprinzip: Wer haftet für den Kredit? (Stand 2026)
Im Schweizer Recht gilt (Art. 160 ZGB): Jeder Ehegatte haftet nur für seine eigenen Schulden. Das bedeutet: Nimmt Ihr Partner einen Kredit allein auf, haftet er allein — Sie nicht. Nehmen Sie einen Kredit allein auf, haften Sie allein — er nicht. Unterzeichnen Sie BEIDE einen Kredit, haften beide. Punkt.
Das ist das Risiko von gemeinsamen Krediten: Gesamtschuldnerische Haftung. Die Bank kann Sie beide verfolgen — und das bleibt auch nach der Scheidung gültig.
Gesamtschuldnerische Haftung: Was bedeutet das konkret?
Stellen Sie sich folgende Situation vor: 2020 unterzeichnen Sie und Ihr Partner einen Kredit CHF 30'000 für ein Auto. Beide sind im Kreditvertrag als Schuldner. 2024 folgt die Scheidung. Die güterrechtliche Auseinandersetzung sieht vor, dass Ihr Partner das Auto behält und den Kredit zahlt. 2025 zahlt Ihr Partner nicht mehr. CHF 5'000 offener Saldo. Jetzt ruft die Bank Sie an: «Sie schulden CHF 5'000».
Das ist legal — weil Sie gesamtschuldnerisch haftbar sind. Die Bank kann von Ihnen den vollen Restbetrag verlangen, nicht nur die Hälfte. Das ist das Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung.
Zur Übersicht der Haftung nach der Scheidung: Bei einem Kredit nur auf Ihren Namen haftet nur Sie. Bei einem Kredit nur auf Partner-Namen haftet nur der Partner. Bei einem Kredit auf beide Namen (gemeinsam) haften beide weiterhin. Bei einem Kredit für einen gemeinsamen Zweck (Auto, Haus) haften beide, auch wenn einer das Eigentum behält.
Die schwierige Realität: Die Bank interessiert die Scheidung nicht
Das ist das Problem: Die Bank kümmert sich nicht um Ihre Scheidung. Ihr Kreditvertrag sagt: «Beide Unterzeichner haften». Die güterrechtliche Auseinandersetzung sagt: «Partner A bezahlt den Kredit». Das ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen beiden — die Bank ist nicht Partei daran.
Beispiel: Kredit CHF 30'000 (beide unterzeichnet). Bei der Scheidung behält der Partner das Auto und «übernimmt» den Kredit. Der Partner zahlt 2 Jahre lang, hört dann auf. Die Bank mahnt Sie, nicht den Partner. Sie müssen zahlen — und dann Schadensersatz vom Partner verlangen.
Das ist kompliziert und kostspielig.
Lösungsoptionen: Wie Sie sich schützen
Option 1: Umschuldung (beste Lösung). Umschuldung bedeutet: Sie ersetzen den alten gemeinsamen Kredit mit einem neuen, persönlichen Kredit. So funktioniert's: Sie beantragen einen neuen Kredit (nur auf Ihren Namen) für den Restbetrag des alten Kredits. Mit diesem neuen Geld zahlen Sie den alten Kredit komplett ab. Der alte Kredit ist weg — inklusive Ihres Partners. Der neue Kredit läuft nur auf Sie. Vorteil: Ihr Partner ist raus, Sie sind unabhängig. Nachteil: Sie brauchen gute Bonität für den neuen Kredit, und die Umschuldung kostet Gebühren (CHF 200–500 typisch). Möglich ist es, wenn Sie kreditwürdig genug sind, den Betrag allein zu tragen. Nicht möglich ist es, wenn Ihre Bonität schlecht ist — dann lehnt die Bank die Umschuldung ab.
Option 2: Schuldübernahme durch den Partner. Schuldübernahme bedeutet: Die Bank stimmt zu, nur den Partner haftbar zu machen — Sie sind raus. Das ist schwierig, weil die Bank zustimmen muss (macht sie nur bei hohem Einkommen des Partners), der Partner zustimmen muss (warum sollte er, wenn er sowieso haftet?) und Rechtsanwalt-Kosten anfallen (CHF 500–2'000). Das ist in der Praxis selten erfolgreich.
Option 3: Weiterzahlen und dann regeln. Sie zahlen den Kredit nach der Scheidung allein weiter — und fordern vom Partner dann Schadensersatz. Vorteil: Einfach, Sie stoppen nicht die Kreditraten. Nachteil: Sie finanzieren seinen Anteil vor, Sie müssen später klagen, das kostet Zeit und Geld.
Schuldenteilung: Wie wird das Geld aufgeteilt?
Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Schuldtypen.
1. Persönliche Schulden eines Partners: Darlehen, die nur eine Person aufnahm, gehören nicht zur güterrechtlichen Auseinandersetzung und mindern das Vermögen nur dieses Partners.
2. Eheprägende Schulden (für den gemeinsamen Lebensbedarf): Ein Kredit für ein Auto, den beide nutzten, oder ein Kredit für eine Haus-Renovation werden bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung aufgeteilt.
3. Mischfall — ein Partner profitierte, die Schuld ist gemeinsam: Etwa ein Kredit für das Hobby-Projekt des Partners, den Sie aber mitunterzeichneten. Kompliziert — der Richter muss entscheiden, ob es eine «eheprägende» Schuld ist.
Beispiel güterrechtliche Aufgliederung: Gemeinsamer Kredit CHF 30'000 für ein Auto (beide nützten es). Die güterrechtliche Auseinandersetzung teilt CHF 15'000 Schuld auf Sie und CHF 15'000 auf den Partner. Aber die Bank kann trotzdem die vollen CHF 30'000 von Ihnen verlangen (gesamtschuldnerisch). Sie können dann eine Schadensersatz-Klage gegen den Partner führen.
Praktische Schritte: Was Sie jetzt tun sollten
Schritt 1: Alle Kredite auflisten. Machen Sie eine Liste aller gemeinsamen Kredite mit: Kreditbetrag, Restbetrag, ob beide Namen im Vertrag stehen (ja/nein), monatliche Rate und Laufzeit.
Schritt 2: Anwalt konsultieren. Sprechen Sie mit einem Anwalt, der Scheidungsrecht kennt. Das ist nicht DIY-Arbeit.
Schritt 3: Mit der Bank sprechen. Informieren Sie die Bank über die Scheidung. Optionen: Umschuldung auf einen Namen (Antrag stellen), Schuldübernahme (schwierig, aber fragen) oder Weiterzahlung zu zweit (bis die Scheidung geregelt ist).
Schritt 4: Scheidungsprotokoll festhalten. Im Scheidungsvertrag muss klar stehen: Wer zahlt welchen Kredit nach der Scheidung. Das ist nicht bindend für die Bank, aber bindend für Sie und den Ex — Basis für eine Schadensersatz-Klage, wenn er nicht zahlt.
Schritt 5: Nach Scheidung Umschuldung durchziehen. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist: Beantragen Sie die Umschuldung. Ohne gemeinsame Namen im Kredit sind Sie geschützt.
Besonderheiten: Immobilienfinanzierung und Hypotheken
Hypotheken sind etwas anders als Konsumkredite. Eine Hypothek ist durch die Liegenschaft besichert — der Gläubiger (Bank) hat erste Lien auf die Immobilie. Bei einer Scheidung wird die Immobilie geteilt: meist behält einer sie, der andere erhält Ausgleich. Die Hypothek bleibt oft auf beiden Namen, aber die Immobilie gehört nur einem. Eine Umschuldung ist nötig: Der neue Besitzer sollte eine neue Hypothek nur auf seinen Namen machen. Das ist ebenfalls kompliziert — ein Immobilien-Anwalt ist empfohlen.
Perguntas frequentes
- Autor
- Redaktion privatkredit.ch, Fachredaktion Kredit & Finanzen
- Fachliche Prüfung
- Redaktionsinterne Gegenprüfung durch Kreditfachleute
- Zuletzt aktualisiert
- 3. Juli 2026, Inhalte werden laufend aktualisiert
- Unabhängigkeit
- Unabhängige Recherche, ausschliesslich offizielle Schweizer Quellen
- 1Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). Fedlex, Schweizerische Bundeskanzlei. fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/593/de
- 2Haushaltsbudget – Richtwerte. Budgetberatung Schweiz. budgetberatung.ch