Für Festangestellte · Unbefristeter Vertrag

Kredit für Festangestellte in der Schweiz: die besten Konditionen sichern.

Warum ein Kredit über privatkredit.ch läuft

Wir suchen die Lösung: den Kredit, den Sie tatsächlich erhalten.

Einen Kredit in der Schweiz zu erhalten ist nicht so einfach, wie es klingt. Die Banken rechnen unterschiedlich, sie sind zurückhaltend und sagen selten offen, woran eine Anfrage gescheitert ist. Wer selber bei einer Bank nach der anderen anfragt, sammelt bei jedem Versuch einen Eintrag und verschlechtert damit die eigene Bonität, oft ohne je zu erfahren, warum es nicht geklappt hat.

Genau hier ist ein Kreditvermittler Gold wert. Wir kennen die Banken und wissen, welche Bank welches Profil bewilligt. Wir bereiten Ihre Anfrage so auf, dass sie sitzt, und verhandeln für Sie. Sie füllen die Anfrage nur einmal aus, und wir holen für Ihren Kredit als Festangestellte das passende Angebot ein, statt dass Sie einzeln bei jeder Bank anklopfen.

Ein regelmässiger Lohn und ein unbefristeter Arbeitsvertrag sind aus Sicht der Bank das Gegenteil von Risiko: Ihr Arbeitgeber zahlt verlässlich, Ihr Einkommen ist dokumentiert und stabil. Deshalb erhalten Festangestellte in der Schweiz besonders gute Konditionen für einen Konsumkredit. Der effektive Jahreszins liegt bei 4.9 % bis 9.95 % und wird immer individuell berechnet, abhängig von Bonität, Kreditsumme und Laufzeit.

Voraussetzungen

Was Sie als Festangestellte mitbringen müssen

Diese Punkte prüfen die Banken, bevor sie einen Kredit für Festangestellte vergeben. Je klarer Sie sie erfüllen, desto besser die Konditionen Ihres Kredits, und desto gezielter vergleichen wir für Sie die passenden Angebote.

Identität

Für den Kreditantrag brauchen Sie einen gültigen Ausweis: Schweizer ID, Pass, Aufenthaltsbewilligung oder Grenzgängerbewilligung.

Alter 18 bis 67 Jahre

Sie müssen volljährig sein, und der gesamte Kredit muss vor dem 70. Lebensjahr zurückbezahlt sein. Kürzere Laufzeiten sind zwar möglich, doch oft reicht dann die Kreditfähigkeit für den gewünschten Betrag nicht mehr aus.

Einkommen

Für jedes Einkommen benötigen Sie einen Nachweis der letzten drei Monate, ob Haupt- oder Nebeneinkommen; auch einen Bonus können Sie anrechnen lassen. Je mehr Belege Sie einreichen, desto besser für Ihre Kreditfähigkeit.

Ausgaben

Die Bank prüft Ihre Ausgaben auf Plausibilität und kann weitere Unterlagen verlangen. Legen Sie am besten gleich eine aktuelle Krankenkassenprämienrechnung für sich oder Ihren Haushalt sowie den Mietvertrag bei. So vermeiden Sie zusätzliche Abklärungen, denn die Banken rechnen sonst oft mit höheren Pauschalen, gerade bei der Krankenkasse.

Familienverhältnis

Ob Sie ledig, verheiratet oder geschieden sind, wirkt sich auf die Kreditfähigkeitsrechnung aus. Ledige haben einen tieferen Grundbetrag, Verheiratete einen höheren; bei Geschiedenen fallen oft Alimente an, die direkt in die Kreditfähigkeit einfliessen.

Arbeitsverhältnis

Wie lange Sie schon im Unternehmen sind, zählt: Je länger, desto besser aus Sicht der Bank. Auch die Art Ihres Einkommens spielt eine Rolle, denn Sie können festangestellt und trotzdem im Stundenlohn, auf Provision oder mit variablen Vergütungen bezahlt sein.

ZEK und IKO

Diese Register haben zwei Teile, einen gemäss KKG und einen, den die Banken selbst führen; wichtig ist, dass keine negativen Einträge vorliegen. Gespeichert werden auch laufende Verpflichtungen wie Kredite, Leasing sowie Überziehungskonten und Kreditkarten über CHF 3'000, die alle in die Kreditfähigkeitsprüfung einfliessen. Wurden Sie schon mehrfach ohne Begründung abgelehnt, kann es an Ihrem ZEK- oder IKO-Auszug liegen: Sprechen Sie mit uns, wir helfen, unnötige Einträge zu vermeiden und falsche zu bereinigen.

Bonitätsauskunft

Banken arbeiten mit Wirtschaftsauskunfteien, die Ihr Zahlungsverhalten sammeln und bewerten. Wer stets pünktlich zahlt, erhält eine gute Bonität; bei Zahlungsproblemen sinkt der Score, und die Bank kann Sie deshalb ablehnen. Eine kostenlose Selbstauskunft zeigt Ihnen, was über Sie gespeichert ist.

So funktioniert der Kredit für Festangestellte

In drei Schritten zu Ihrem Kredit als Festangestellte

Schritt 1

Online-Anfrage ausfüllen

Rate für Ihren Kredit als Festangestellte berechnen, die kurze Anfrage ausfüllen und Ihre Lohnabrechnungen gleich sicher und verschlüsselt hochladen.

Schritt 2

Kreditangebot erhalten

Sind Ihre Unterlagen vollständig, erhalten Sie innert 24 Stunden Ihr persönliches Kreditangebot für Festangestellte.

Schritt 3

Auszahlung auf Ihr Konto

Nach Vertragsunterzeichnung und Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist wird der Betrag direkt auf Ihr Schweizer Bankkonto überwiesen.

Worauf Festangestellte achten sollten

Drei Besonderheiten beim Kredit für Festangestellte

Probezeit abwarten

In der Probezeit vergeben die Banken in der Regel keinen Kredit, weil die Anstellung noch sehr kurzfristig gekündigt werden kann. Warten Sie das Ende der Probezeit ab, danach haben Sie als Festangestellte die besten Chancen auf eine Zusage. Vor der Auszahlung müssen Sie zudem die vierte Lohnabrechnung oder eine Arbeitgeberbestätigung einreichen, die den Abschluss der Probezeit belegt.

Kreditfähigkeit statt Maximalbetrag

Ihr Kredit soll Ihr Budget nicht überlasten. Nach UWG darf kein Kredit vergeben werden, der zur Überschuldung führt; planen Sie die Rate deshalb so, dass sie neben Ihren Fixkosten bequem bezahlbar bleibt.

Befristet oder unbefristet

Ein unbefristeter Vertrag signalisiert Dauerhaftigkeit und bringt die besten Chancen auf eine Bewilligung; ein befristeter Vertrag wird vorsichtiger bewertet, und die Laufzeit endet dann mit der Anstellung. Einige Berufe wie Lehrpersonen haben befristete Verträge, die immer wieder verlängert werden. Auch für diese Fälle filtert unser Team von vornherein die Banken, die einen Kredit in dieser Situation vergeben.

Häufige Fragen

Kredit für Festangestellte: die häufigsten Fragen

Nein. Das ist Ihre private Angelegenheit. Die Bank kontaktiert Ihren Arbeitgeber nicht. Sie kann eine allgemeine Arbeitgeberbestätigung verlangen, diese ist jedoch neutral, und Sie müssen dem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass Sie sie für einen Kredit benötigen.

Laufend aktualisierter Beitrag
Transparenz nach den publizistischen Leitlinien von privatkredit.ch
Stand: April 2026
Autor
privatkredit.ch Redaktion, Fachredaktion für Konsumkredite
Fachliche Prüfung
Redaktionsinterne Gegenprüfung durch Kreditfachleute
Zuletzt aktualisiert
12. April 2026, Inhalte werden laufend aktualisiert
Unabhängigkeit
Unabhängige Recherche, ausschliesslich offizielle Schweizer Quellen
Quellen und Referenzen
  1. 1Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), SR 221.214.1. Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes. fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/593/de
  2. 2Kreditfähigkeitsprüfung und Höchstzinssatz (Art. 28 ff. KKG, VKKG). Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes. fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/593/de
  3. 3Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK). ZEK, Zürich. zek.ch
  4. 4Informationsstelle für Konsumkredit (IKO). IKO. iko-info.ch/de-ch/kredit-leasingnehmer
  5. 5Selbstauskunft. CRIF. crif.ch/privatpersonen/selbstauskunft/haeufig-gestellte-fragen/
  6. 6Konsumenten. Intrum. intrum.ch/de/konsumenten/uber-intrum/

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