Für Eigentümer · Konsumkredit, keine Hypothek

Kredit für Eigentümer in der Schweiz: Privatkredit trotz Wohneigentum.

Konsumkredit statt Hypothek

Ja, den Kredit für Eigentümer gibt es, und wir finden ihn für Sie.

Ein häufiges Missverständnis: Wer eine Immobilie besitzt, müsse für jede Finanzierung die Hypothek aufstocken. Das stimmt so nicht. Ein Kredit für Eigentümer ist ein privater Konsumkredit, also ein Blankokredit ohne Sicherheit und ohne Bürgschaft. Er wird nicht auf Ihrer Liegenschaft gesichert und nicht ins Grundbuch eingetragen. Entscheidend für die Vergabe ist Ihre Kreditfähigkeit, also ein stabiles Einkommen und eine saubere Bonität, nicht der Wert Ihres Hauses.

Wohneigentum kann sich dennoch positiv auswirken: Es signalisiert den Kreditgebern finanzielle Stabilität und eine langfristige Verwurzelung. Die Banken rechnen Ihre Hypothekarbelastung und die übrigen Wohnkosten aber als Fixkosten in die Kreditfähigkeit ein, entscheidend bleibt Ihr frei verfügbares Einkommen. Genau hier setzt privatkredit.ch an: Wir vergleichen für Sie die Banken, die einen Privatkredit für Eigentümer vergeben, und holen das passende, unverbindliche Kreditangebot ein. Der Kredit für Eigentümer reicht von CHF 5'000 bis CHF 300'000, bei einem effektiven Jahreszins von 4.9 bis 9.95 Prozent und Laufzeiten von 12 bis 84 Monaten, frei verwendbar für Renovation, Auto oder die Ablösung teurer Kredite.

Voraussetzungen

Was Sie als Eigentümer für den Kredit mitbringen müssen

Diese sechs Punkte prüfen die Banken, bevor sie einen Kredit für Eigentümer vergeben. Weil es sich um einen Konsumkredit handelt, zählt Ihre Kreditfähigkeit, nicht die Liegenschaft als Sicherheit. Je klarer Sie die Punkte erfüllen, desto besser die Konditionen, und desto gezielter vergleichen wir für Sie die passenden Angebote.

Regelmässiges Einkommen

Ein stabiles Einkommen aus Anstellung, Selbständigkeit oder Rente bildet die Basis Ihrer Kreditfähigkeit, nachgewiesen über die letzten drei Lohnabrechnungen oder bei Selbständigen die letzten zwei Jahresabschlüsse. Auf dieser Grundlage prüfen die Banken, welchen Kredit für Eigentümer sie Ihnen vergeben.

Kreditfähigkeit trotz Hypothek und Wohnkosten

Ihre Hypothekarbelastung, die Nebenkosten und der Unterhalt zählen als Fixkosten in die Kreditfähigkeitsprüfung. Als Faustregel soll die Kreditrate zusammen mit den übrigen Verpflichtungen einen Drittel Ihres frei verfügbaren Einkommens nicht überschreiten. Genau das prüfen die Banken bei einem Kredit für Eigentümer.

Wohnsitz in der Schweiz

Für den Kredit für Eigentümer ist ein gemeldeter Wohnsitz in der Schweiz erforderlich. Die Auszahlung erfolgt auf ein Schweizer Bankkonto, über das auch die Kreditraten laufen.

Alter 18 bis 67 Jahre

Sie müssen volljährig sein. Die Laufzeit wird so gewählt, dass die Rate über die gesamte Dauer tragbar bleibt, in der Regel innerhalb Ihrer Erwerbstätigkeit oder passend zu Ihrem Renteneinkommen.

Kein Grundbucheintrag nötig

Weil der Kredit für Eigentümer ein Blankokredit ist, wird Ihre Liegenschaft nicht verpfändet. Es entsteht kein Grundpfandrecht und kein Grundbucheintrag, anders als bei einer Hypothek. Ihr Wohneigentum bleibt frei von einer zusätzlichen Belastung durch diesen Kredit.

Saubere Bonität

Für den Kredit für Eigentümer wird das ZEK-Register geprüft. Keine offenen Betreibungen, keine Verlustscheine, eine saubere Zahlungshistorie. Berücksichtigt werden auch weitere Verpflichtungen wie die Hypothek, Kredite oder Leasing.

So funktioniert der Kredit für Eigentümer

In drei Schritten zu Ihrem Kredit als Eigentümer

Schritt 1

Online-Anfrage ausfüllen

Rate für Ihren Kredit als Eigentümer berechnen, die kurze Anfrage ausfüllen und Ihre Unterlagen wie Lohnabrechnungen gleich sicher und verschlüsselt hochladen.

Schritt 2

Kreditangebot erhalten

Sind Ihre Unterlagen vollständig, erhalten Sie innert 24 Stunden Ihr persönliches Kreditangebot für Eigentümer.

Schritt 3

Auszahlung auf Ihr Konto

Nach Vertragsunterzeichnung und Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist wird der Betrag direkt auf Ihr Schweizer Bankkonto überwiesen.

Worauf Eigentümer achten sollten

Drei Besonderheiten beim Kredit für Eigentümer

Konsumkredit oder Hypothekarerhöhung

Für grössere Bauvorhaben kann eine Hypothekarerhöhung günstiger sein, weil Hypothekarzinsen tiefer liegen. Für schnelle, unkomplizierte und frei verwendbare Beträge ist der Kredit für Eigentümer oft der direktere Weg, ohne Grundbuch, Schätzung und langen Prozess. Wir vergleichen die Konsumkredit-Anbieter, die Hypothek läuft separat über Ihre Hypothekarbank.

Wohnkosten voll einrechnen

Als Eigentümer tragen Sie Hypothekarzins, Nebenkosten und Unterhalt. Diese Fixkosten senken Ihr frei verfügbares Einkommen. Planen Sie die Rate Ihres Kredits für Eigentümer so, dass sie neben allen Wohnkosten bequem tragbar bleibt, und wählen Sie die Laufzeit entsprechend.

Blankokredit, keine Bürgschaft

Der Kredit für Eigentümer ist ein Blankokredit, also ohne Sicherheit und ohne Bürgschaft, und Ihre Liegenschaft wird nicht als Pfand hinterlegt. Nach UWG darf kein Kredit vergeben werden, der zur Überschuldung führt. Wer eine grundpfandgesicherte Finanzierung sucht, ist bei der eigenen Hypothekarbank besser aufgehoben.

Häufige Fragen

Kredit für Eigentümer: die häufigsten Fragen

Nein. Ein Kredit für Eigentümer ist ein privater Konsumkredit (Blankokredit) und wird nicht auf Ihrer Liegenschaft gesichert. Ihr Grundbuch bleibt unberührt. Eine Hypothek dient dem Erwerb oder der Belehnung von Wohneigentum und läuft über einen separaten Prozess mit Ihrer Hypothekarbank.

Laufend aktualisierter Beitrag
Transparenz nach den publizistischen Leitlinien von privatkredit.ch
Stand: Juni 2026
Autor
privatkredit.ch Redaktion, Fachredaktion für Konsumkredite
Fachliche Prüfung
Redaktionsinterne Gegenprüfung durch Kreditfachleute
Zuletzt aktualisiert
10. Juni 2026, Inhalte werden laufend aktualisiert
Unabhängigkeit
Unabhängige Recherche, ausschliesslich offizielle Schweizer Quellen
Quellen und Referenzen
  1. 1Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), SR 221.214.1. Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes. fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/593/de
  2. 2Wohneigentum und Eigenmietwert, steuerliche Behandlung. Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). estv.admin.ch
  3. 3Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK). ZEK, Zürich. zek.ch

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