Umzugskredit: Ihren Umzug sorgenfrei finanzieren
Wofür können Sie einen Umzugskredit verwenden?
Der Umzugskredit ist ein freier Konsumkredit – das bedeutet: keine Zweckbindung. Sie erhalten das Geld auf Ihr Konto und entscheiden selbst, wofür Sie es verwenden.
Klassische Verwendungen beim Umzug: das Mieterdepot, also die drei Monatsmieten, die beim Mieter hinterlegt werden müssen. Die Zügelfirma für professionelle Umzugshelfer und Transportkosten. Möbel und Einrichtung – Betten, Schrank, Küche, Sofa für die neue Wohnung. Renovationen wie Anstrich, Bodenbelag oder kleine Arbeiten in der alten oder neuen Wohnung. Maklergebühren, falls vorhanden. Und Nebenkosten wie Adressänderungen oder Umzugszubehör.
Keine Frage, kein Beleg nötig. Anders als bei einem Leasing oder einer Hypothek müssen Sie der Bank nicht beweisen, wofür Sie das Geld verwenden. Das ist die Besonderheit: volle Flexibilität.
Sie könnten das Geld auch für etwas ganz anderes verwenden. Aber die meisten Kundinnen und Kunden nutzen ihn sinnvoll für genau das, was der Name verspricht: einen reibungslosen Wohnungswechsel.
Darum lohnt sich ein Umzugskredit über privatkredit.ch
Was Sie dafür brauchen
Die Anforderungen sind überschaubar. Diese Punkte sollten Sie mitbringen:
In vier Schritten zum Umzugskredit
Anfrage stellen
Geben Sie den Betrag ein, den Sie für Kaution, Zügelfirma und neue Möbel brauchen. Unverbindlich, ohne Registrierung, in wenigen Minuten.
Antrag einreichen
Wir prüfen Ihre Angaben und bringen Ihren Antrag zu den passenden Banken. Sie müssen nicht selbst Bank für Bank anfragen.
Kreditangebot erhalten
Innert 24 Stunden erhalten Sie Kreditangebote von mehreren Banken – Sie wählen das passende aus.
Kreditvertrag und Auszahlung
Nach Vertragsunterzeichnung läuft die 14-tägige Widerrufsfrist. Danach wird der Betrag innert weniger Arbeitstage auf Ihr Konto ausbezahlt – pünktlich für Ihren Umzugstermin.
Typische Umzugskosten in der Schweiz
Ein Umzug wird oft teurer als erwartet. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Kostenfaktoren.
| Kostenposition | Typischer Betrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Zügelfirma (2-Zimmer-Wohnung) | CHF 1'500 – CHF 5'000 | Abhängig von Distanz und Grösse |
| Mieterdepot (3 Monatsmieten) | CHF 3'000 – CHF 9'000 | Bei einer 3-Zimmer-Wohnung je nach Region |
| Neue Möbel und Einrichtung | CHF 5'000 – CHF 20'000 | Variiert stark je nach Standard und Geschmack |
| Maklergebühren (falls nötig) | CHF 1'500 – CHF 3'000 | Meist 1–2 Monatsmieten, in der Regel auf Mieterseite |
| Renovationen/Reinigung alte Wohnung | CHF 500 – CHF 2'000 | Für die Rückgabe in gutem Zustand |
| Adressänderungen, Umzugsversicherung | CHF 200 – CHF 500 | Diverse kleine Posten |
| Gesamtbudget für durchschnittlichen Umzug | CHF 12'000 – CHF 40'000 | Realistischer Rahmen für Schweizer Haushalte |
Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach Wohnort, Wohnungsgrösse und persönlichen Ansprüchen abweichen.
Alternative: Mietkautionsversicherung
Was eine Mietkautionsversicherung ist
Das Mieterdepot ist oft der grösste Posten beim Umzug – meist drei Monatsmieten, das kann CHF 3'000 bis CHF 9'000 sein. Eine Mietkautionsversicherung ersetzt das Mieterdepot: Sie zahlen eine kleinere Prämie (etwa 5–10% der Kaution) an eine Versicherung statt der vollen Summe an den Vermieter.
Vor- und Nachteile abwägen
Vorteil: Weniger liquide Mittel gebunden, mehr Geld für die Einrichtung. Nachteil: Über mehrere Jahre kostet die Versicherung insgesamt mehr als die einmalige Kaution. Und der Vermieter muss die Versicherung akzeptieren – das ist nicht immer der Fall.
Kombination ist möglich
Sie können einen kleineren Umzugskredit für die Zügelfirma und Möbel aufnehmen und die Kaution mit einer Versicherung ersetzen. Das reduziert den Kreditbetrag und damit die Zinskosten.
Häufige Fragen zum Umzugskredit
- Autor
- privatkredit.ch Redaktion, Fachredaktion Kredite & Finanzierung
- Fachliche Prüfung
- Redaktionsinterne Gegenprüfung durch Kreditfachleute
- Zuletzt aktualisiert
- 7. Juli 2026, Inhalte werden laufend aktualisiert
- Unabhängigkeit
- Unabhängige Recherche, ausschliesslich offizielle Schweizer Quellen
- 1Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/593/de
- 2Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK). zek.ch
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