Ratgeber

ZEK-Eintrag: Was wird gespeichert und was bedeutet er?

Die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) ist die zentrale Datenbank für Konsumkredite und Leasingverträge in der Schweiz. Ein ZEK-Eintrag kann Ihren Kreditantrag beeinflussen. Erfahren Sie hier alles Wichtige über die ZEK.

ZEK-Eintrag: Was wird gespeichert und was bedeutet er?

Was ist die ZEK?

Die ZEK ist eine Informationsstelle, die Daten über laufende Konsumkredite und Leasingverträge in der Schweiz sammelt und verwaltet. Alle lizenzierten Kreditgeber sind verpflichtet, neue Kreditverträge und Leasingverträge an die ZEK zu melden. Die ZEK dient dem Schutz vor Überschuldung.

Was wird in der ZEK gespeichert?

In der ZEK werden gespeichert: Laufende Konsumkredite mit Betrag und Laufzeit, Leasingverträge, Kreditkartenlimiten, Kontoüberziehungen, abgelehnte Kreditanträge (unter bestimmten Bedingungen) und Zahlungsrückstände oder Mahnungen.

Wie lange bleiben Einträge gespeichert?

Laufende Verträge bleiben während der gesamten Vertragsdauer gespeichert. Nach Vertragsende werden die Daten in der Regel nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. Negative Einträge wie Zahlungsrückstände können länger gespeichert bleiben.

ZEK-Selbstauskunft anfordern

Jede Person hat das Recht, bei der ZEK eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern. So können Sie prüfen, welche Daten über Sie gespeichert sind. Sollten Einträge fehlerhaft sein, können Sie eine Korrektur verlangen. Es empfiehlt sich, vor einem Kreditantrag die eigenen ZEK-Daten zu prüfen.

Häufige Fragen

Ja, ein bestehender ZEK-Eintrag bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung. Die Bank prüft, ob Sie die zusätzliche Belastung tragen können. Bestehende Kredite werden bei der Berechnung der Kreditfähigkeit berücksichtigt.

Laufend aktualisierter Beitrag
Transparenz nach den publizistischen Leitlinien von privatkredit.ch
Stand: Juli 2026
Autor
Redaktion privatkredit.ch, Fachredaktion Kredit & Finanzen
Fachliche Prüfung
Redaktionsinterne Gegenprüfung durch Kreditfachleute
Zuletzt aktualisiert
3. Juli 2026, Inhalte werden laufend aktualisiert
Unabhängigkeit
Unabhängige Recherche, ausschliesslich offizielle Schweizer Quellen
Quellen und Referenzen
  1. 1Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). Fedlex, Schweizerische Bundeskanzlei. fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/593/de
  2. 2Haushaltsbudget – Richtwerte. Budgetberatung Schweiz. budgetberatung.ch
Bonitätsprüfung erklärtKonsumkreditgesetzZum Kreditrechner

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