Ratgeber
Kredit von den Steuern abziehen: So geht's
Wussten Sie, dass Schuldzinsen aus Konsumkrediten in der Schweiz steuerlich absetzbar sind? Die bezahlten Zinsen können Sie in Ihrer Steuererklärung als Abzug geltend machen. Erfahren Sie hier, wie das funktioniert und was Sie beachten müssen.

Schuldzinsen als Steuerabzug
In der Schweiz können Schuldzinsen – also die Zinsen, die Sie für einen Kredit bezahlen – von den Steuern abgezogen werden. Dieser Abzug gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern. Voraussetzung ist, dass die Schulden und Zinsen korrekt deklariert werden.
Was kann abgezogen werden?
Abzugsfähig sind die effektiv bezahlten Zinsen eines Konsumkredits, nicht jedoch die Tilgungsraten (Amortisation). Die Zinsen werden vom Einkommen abgezogen. Gleichzeitig muss die Restschuld als Schuld im Vermögensverzeichnis deklariert werden, was Ihr steuerbares Vermögen reduziert.
Begrenzung des Abzugs
Der Schuldzinsenabzug ist auf die Höhe der steuerbaren Vermögenserträge plus CHF 50'000 begrenzt (Bundessteuer). Kantonal können andere Regelungen gelten. In der Praxis ist diese Grenze für die meisten Privatpersonen mit einem Konsumkredit nicht relevant, da die Zinsbeträge typischerweise darunter liegen.
Praktische Umsetzung
Fordern Sie von Ihrem Kreditgeber eine jährliche Zinsbestatigung an. Tragen Sie die bezahlten Zinsen in Ihrer Steuererklärung unter Schuldzinsen ein. Deklarieren Sie die Restschuld per 31. Dezember im Schuldenverzeichnis. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.
Häufige Fragen
- Autor
- Redaktion privatkredit.ch, Fachredaktion Kredit & Finanzen
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- Redaktionsinterne Gegenprüfung durch Kreditfachleute
- Zuletzt aktualisiert
- 3. Juli 2026, Inhalte werden laufend aktualisiert
- Unabhängigkeit
- Unabhängige Recherche, ausschliesslich offizielle Schweizer Quellen
- 1Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). Fedlex, Schweizerische Bundeskanzlei. fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/593/de
- 2Haushaltsbudget – Richtwerte. Budgetberatung Schweiz. budgetberatung.ch